OFD Karlsruhe über den Einsatz elektronischer Aufzeichnungssysteme

OFD Karlsruhe zur Mitteilungsverpflichtung gemäß § 146a Abs. 4 AO
Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hat kürzlich bekannt gegeben, dass die Mitteilungsverpflichtung über den Einsatz elektronischer Aufzeichnungssysteme (z. B. Kassensysteme) bis zur Einführung einer elektronischen Übermittlungsmöglichkeit ausgesetzt ist.
Die Regelung war zum 01.01.2025 in Kraft getreten und sorgt derzeit für Herausforderungen.