Kfz Kosten­deckelung

Bei Anwendung der Billigkeitsregelung zur sogenannten Kostendeckelung für Zwecke der Berechnung der Gesamtkosten eines genutzten Leasingfahrzeugs kann eine bei Vertragsschluss geleistete Leasingsonderzahlung periodengerecht auf die einzelnen Jahre des Leasingzeitraums verteilt werden, wenn der Steuerpflichtige seinen Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG ermittelt.

BFH-Urteil vom 17.05.2022 VIII-R-26/20

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