Grundsteuer-Bescheid: Was Sie wissen sollten

Viele Grundsteuer-Bescheide der Städte und Gemeinden sind versendet worden. Wichtig: Einspruch kann nur gegen den Grundsteuer-Messbetrag beim Finanzamt eingelegt werden, nicht gegen den Bescheid der Gemeinde.
 
Auch wenn viele Einsprüche zu den Messbeträgen laufen, hat das Finanzministerium keine Aussetzung der Vollziehung bewilligt. Die Grundsteuer muss daher zunächst wie im Bescheid angegeben bezahlt werden.

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