Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen

Ihre Kunden sind auch Eigenheimbesitzer? Beraten Sie in Sachen 
Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen (§ 35c EStG)!

Wer die Förderung bekommt, welcher Zeitraum gilt und welche Arbeiten am selbstgenutzten Wohneigentum gefördert werden, erläutern wir Ihnen gerne. Vorab können Sie sich in unserem Themenvideo informieren: https://youtu.be/6sANpKaH7kg


Zu energetischen Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes zählen:

1. Wärmedämmung von Wänden,
2. Wärmedämmung von Dachflächen,
3. Wärmedämmung von Geschossdecken,
4. Erneuerung der Fenster oder Außentüren,
5. Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage,
6. Erneuerung der Heizungsanlage,
7. Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung und
8. Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind.

Interessant für Ihre Kunden? Sprechen Sie uns an!

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