E-Liefer- und E-Nutzfahrzeuge 50% Sonderabschreibung

Handwerker aufgepasst!

Kennen Sie schon den neuen 7c EStG 2020?

Dieser sieht grundsätzlich eine 50%ige Sonderabschreibung für reine elektrische Liefer- und andere Nutzfahrzeuge sowie elektrisch betriebene Lastenfahrräder vor. Also beim nächsten Kauf eines Transporters auch mal an eine elektrisch betriebene Variante denken.

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