§ 35c Einkommensteuergesetz – Chancen und Pflichten für Handwerksbetriebe

Am 21. August 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) das überarbeitete Anwendungsschreiben zu § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) veröffentlicht. Die Neufassung bringt mehr Rechtssicherheit und präzisiert die steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an selbst genutzten Wohngebäuden. Für das Handwerk eröffnet dies neue Geschäftschancen, erfordert aber auch eine sorgfältige Umsetzung der Dokumentations- und Nachweispflichten
Was wird nach § 35c EStG gefördert?
Die Steuerermäßigung gilt für Wohngebäude älter als zehn Jahre, die selbst genutzt werden. Eigentümer können ihre Steuerlast über drei Jahre um bis zu 20 % der Kosten (max. 40.000 € pro Objekt) senken. Förderfähig sind u. a.:
-
Dämmmaßnahmen an Wänden, Dächern und Decken
-
Erneuerung von Fenstern und Außentüren
-
Heizungsmodernisierung inkl. digitaler Steuerungssysteme
-
Umfeldmaßnahmen wie Gerüstbau, Putz- oder Dacharbeiten, wenn sie direkt mit der energetischen Maßnahme verbunden sind
Wichtige Neuerungen im BMF-Schreiben 2025
-
Begünstigte Objekte: Nur selbst genutzte Gebäude im EU-/EWR-Raum
-
Anspruchsberechtigte: Eigentümer oder wirtschaftlich Berechtigte, die im Gebäude wohnen
-
Gemischt genutzte Gebäude: Förderung anteilig möglich, wenn die private Nutzung überwiegt
-
Fachunternehmerbescheinigung: Pflichtnachweis nach dem neuen Muster (BMF-Schreiben vom 23.12.2024)
-
Rechnungsstellung: Nur unbare Zahlungen sind förderfähig; Rechnungen müssen Material- und Arbeitskosten getrennt ausweisen
Chancen für Handwerksbetriebe
-
Auftragssteigerung: Steuerliche Förderung motiviert Hausbesitzer zur Sanierung
-
Kompetenzvorsprung: Fachbetriebe, die das Verfahren kennen, werden als vertrauenswürdige Ansprechpartner wahrgenommen
-
Zusatzgeschäfte: Umfeldmaßnahmen wie Dach-, Putz- oder Elektroarbeiten können mitgefördert werden
-
Imagegewinn: Korrekt ausgestellte Bescheinigungen stärken Kundenbindung und Vertrauen
Risiken und Pflichten für das Handwerk
-
Haftungsrisiko: Fehlerhafte Bescheinigungen können zu Steuernachteilen oder Regressforderungen führen
-
Dokumentationspflicht: Exakte Nachweise zu Materialien, Technik und Leistungsumfang sind zwingend erforderlich
-
Abgrenzungsprobleme: Reine Schönheitsreparaturen sind nicht förderfähig
-
Komplexität bei Gemeinschaftseigentum: Korrekte Zuordnung oft herausfordernd
Fazit für die Praxis
Das neue BMF-Schreiben zu § 35c EStG bietet Handwerksbetrieben große Chancen, erfordert aber auch präzise Abläufe bei Angebot, Rechnung, Dokumentation und Bescheinigung. Wer die steuerlichen Vorteile aktiv kommuniziert und rechtssicher arbeitet, verschafft sich einen klaren Wettbewerbsvorteil.
Tipp: Halten Sie stets die aktuelle Fachunternehmerbescheinigung (Stand 23.12.2024) bereit und informieren Sie Ihre Kunden gezielt über die steuerlichen Vorteile der energetischen Sanierung nach § 35c EStG.
Hier geht’s zum offiziellen BMF-Schreiben: BMF – Energetische Maßnahmen § 35c EStG